Bundesjustizministerin: „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht für Hubig denkbar
Sollen sexuelle Handlungen strafbar sein, wenn eine Person nicht aktiv zustimmt? Die Justizministerin sieht gute Gründe dafür. Beim Trennungsjahr vor einer Scheidung plant sie eine konkrete Änderung.
Original source: FAZ