Kolumne „Mein Urteil“: Dürfen Whistleblower in der Probezeit gekündigt werden?
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Beschäftigte vor Benachteiligungen, wenn sie ein mögliches Fehlverhalten melden. Es begründet aber keinen Sonderkündigungsschutz für Mitarbeiter in der Probezeit.
Original source: FAZ