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Wehrdienst in Russland ist für die Bundesregierung kein Schutzgrund

DE · · Spiegel Online

Wer wegen seines Wehrdienstes aus Russland nach Deutschland flieht, muss nicht zwingend aufgenommen werden. Die Erteilung des Schutzes bleibt stets eine Einzelfallentscheidung mit Sicherheitsprüfung.