Unvermeidbare Gefahr: Bienenstich auf Arbeitsweg gilt als Dienstunfall
Auf dem Weg zur Arbeit gestochen worden? Ob Fahrrad oder Auto: Man steht in so einem Fall unter Unfallschutz, wie ein Gerichtsbeschluss zeigt.
Original source: Handelsblatt
Auf dem Weg zur Arbeit gestochen worden? Ob Fahrrad oder Auto: Man steht in so einem Fall unter Unfallschutz, wie ein Gerichtsbeschluss zeigt.
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