Gericht zeigt Grenzen auf: Testamentsvollstrecker braucht Erben-Zustimmung bei Verkauf
Ein Grundstück aus dem Nachlass einfach an die eigene Frau verkaufen? Ohne Zustimmung der Erben kann ein Testamentsvollstrecker das nicht, urteilt das OLG Braunschweig - und verlangt klare Nachweise.
Original source: Handelsblatt